Die Technische Universität Chemnitz hat sich als innovative Wissenschafts- und Bildungseinrichtung etabliert, die sich den Herausforderungen im Wettbewerb zwischen den Hochschulen bewusst stellt. Sie bietet Persönlichkeiten mit ausgewiesener fachlicher Kompetenz, die konstruktiv an der innovativen Weiterentwicklung mitwirken möchten, attraktive Arbeitsplätze.
An der Technischen Universität Chemnitz ist voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 die Stelle der bzw. des Kanzlerin/Kanzlers (m/w/d) (BesGr. B3 – SächsBesG) zu besetzen.
Aufgaben
Als Mitglied des Rektorats, Dienstvorgesetzte/r des nicht-wissenschaftlichen Personals und Beauftragte/r für den Haushalt obliegen der Kanzlerin bzw. dem Kanzler gemäß § 90 Sächsisches Hochschulgesetz u. a. folgende Aufgaben:
- Leitung der Hochschulverwaltung nach den Richtlinien des Rektorates
- Vollzug der Beschlüsse des Rektorates und des Senates in seinem Zuständigkeitsbereich
- Bewirtschaftung der vom Haushaltsgesetzgeber zugewiesenen Mittel
Erwartete Schwerpunktsetzung:
- Mitwirkung an der erfolgreichen Weiterentwicklung der TU Chemnitz als international ausgerichtete Universität mit einem klaren technischen und weltoffenen Profil sowie starker Strahlkraft
- Gewährleistung einer ausgeprägten service- bzw. dienstleistungsorientierten Verwaltung mit effektiver und effizienter Unterstützung sämtlicher universitärer Aufgaben sowie mit einer ausgeprägten Ermöglichungskultur unter optimaler Nutzung vorhandener Ressourcen und Potenziale
- Entwicklung innovativer Ideen und Konzepte zur fortwährenden Modernisierung, Optimierung und Weiterentwicklung von Verwaltungsstrukturen und -prozessen (u. a. zur Entbürokratisierung und Digitalisierung)
- Effiziente Planung, Umsetzung und Moderation anstehender Veränderungsprozesse unter Einbeziehung und Berücksichtigung aller Beteiligten
Qualifikationen
Für die Position wird eine in der Verwaltung und in Wissenschaft oder Wirtschaft erfahrene Persönlichkeit gesucht, die mit dem Hochschulwesen vertraut ist.
Voraussetzungen
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, idealerweise der Rechtswissenschaften
(die Befähigung zum Richteramt sowie eine abgeschlossene Promotion sind hierbei von Vorteil) - Substanzielle Leitungserfahrung in für das Amt relevanten Bereichen
- Erfahrung im Bereich internationaler Kooperationen, idealerweise im Rahmen eigener Auslandsaufenthalte
- Sehr gute Englischkenntnisse
Wünschenswerte Eigenschaften
- Fähigkeit, komplexe Veränderungsprozesse erfolgreich zu gestalten und umzusetzen sowie nachhaltige Ergebnisse zu erzielen
- Hohes Maß an Führungs-, Organisations- und Sozialkompetenz, die sowohl partizipative Ansätze als auch Durchsetzungsvermögen zulassen
Gemäß § 90 Absatz 6 Satz 1 Sächsisches Hochschulgesetz wird die Kanzlerin bzw. der Kanzler vom Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus auf Vorschlag des Rektors nach Anhörung des Senates und im Einvernehmen mit dem Hochschulrat zum Beamten auf Zeit ernannt oder in einem befristeten Arbeitnehmerverhältnis beschäftigt.
Gemäß § 53 Absatz 2 Satz 1 Sächsisches Hochschulgesetz wird die Kanzlerin bzw. der Kanzler für acht Jahre bestellt. Eine Wiederbestellung ist möglich.
Die Technische Universität Chemnitz strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungspositionen an. Qualifizierte Frauen werden gemäß § 5 Abs. 3 SächsGleiG bei der Besetzung der Stelle bevorzugt berücksichtigt. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Vielfalt ist wichtig, Bewerbungen von Menschen ungeachtet ihrer ethnischen, nationalen oder sozialen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder ihrer sexuellen Identität sind willkommen.
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